Winterdienst rechtzeitig planen: Was vor dem ersten Schnee geklärt sein sollte
Wer ist zuständig?
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege legen die Gemeinden in ihren Satzungen fest. Häufig liegt sie bei den Eigentümern, die sie vertraglich weitergeben können, etwa an Mieter oder an einen Dienstleister. Die genauen Zeiten und Pflichten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde. Ein kurzer Blick dorthin lohnt sich vor jeder Saison.
Flächen eindeutig festlegen
Missverständnisse entstehen fast immer bei der Frage, welche Fläche dazugehört. Legen Sie alle Flächen schriftlich fest, am besten mit Fotos oder einer einfachen Skizze.
- Gehweg vor dem Grundstück
- Hauszugang und Treppen
- Weg zu den Mülltonnen
- Zufahrt, Garagen und Stellplätze
- Zugänge zu Kellern oder Nebengebäuden
Prioritäten und Zeitfenster
Nicht jede Fläche ist gleich wichtig. Zugänge, die früh am Morgen genutzt werden, haben Vorrang. Bei Gewerbeobjekten zählen zusätzlich die Öffnungszeiten.
Streugut und Lagerung
Klären Sie, wo Streugut gelagert wird und welche Streumittel in Ihrer Gemeinde zulässig sind. Auch das regelt häufig die örtliche Satzung.
Vereinbarung für die ganze Saison
Mit einer Saisonvereinbarung sind Flächen, Prioritäten und Ansprechpartner vor dem ersten Einsatz geklärt. So muss bei Schneefall niemand mehr telefonieren oder suchen.
Checkliste zum Abhaken
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Regeln stehen in Ihrem Vertrag und in den Satzungen Ihrer Gemeinde.

AußenanlagenWege, Grünflächen und Umfeld in Form.